Deutschland: Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen

20 Jahre garantierte Vergütungssätze

Gesetzesgrundlage EEG: Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Je nach dem Jahr der Inbetriebnahme und der Leistung einer Photovoltaik-Anlage erhält der Betreiber eine auf 20 Jahre festgelegte und garantierte Einspeisevergütung. Netzbetreiber sind verpflichtet, den Solarstrom vorrangig abzunehmen. Voraussetzung ist u.a., dass Betreiber von Solaranlagen den Standort und die Leistung der Anlage an die Bundesnetzagentur melden.

Degression: Die Höhe der Einspeisevergütung ist degressiv, also abnehmend geregelt. Damit soll einerseits die Einspeisevergütung an den technischen Fortschritt, insbesondere an die sinkenden Modulkosten angepasst werden, anderseits soll ein Anreiz geschaffen werden, die Anlagen günstiger und effizienter herzustellen (Anreizregulierung). In den Jahren bis 2008 lag die Degression bei 5% jährlich, bei Freiland- und Freiflächenanlagen waren es 6,5%. Für die Zukunft ist von Degressionssätzen von 9% p.a. auszugehen.

20 Jahre garantiert: Wer seine 10 kW Dachanlage im 2. Halbjahr 2010 in Betrieb genommen hat, erhält bis zum Jahr 2031 gleichbleibend die Einspeisevergütung für Anlagen in der Leistungsklasse „bis 30 kW“ in Höhe von 32,88 Cent (netto) je eingespeister Kilowattstunde (kWh).

Anteilige Vergütung gemäß Anlagengröße: Die nach Anlagengröße unterschiedlichen Vergütungssätze kommen anteilig zur Anwendung. Wer z.B. eine 40 kW große Anlage betreibt, die im 2. Halbjahr 2010 in Betrieb genommen wird, erhält für die Anlage bis 30 kW 32,88 ct/kWh und für die Anlage von 30 kW bis 100 kW 31,27 ct/kWh. Gewichtet erhält der Anlagenbetreiber dieses Beispiels also 75% x 32,88 ct + 25% x 31,27 ct = 32,48 ct/kWh.

Historische, aktuelle und zukünftige Fördersätze

Mit Hilfe der folgenden Links springen Sie zu der jeweiligen Tabelle mit den Einspeisevergütungen der Vergangenheit, den Fördersätzen, die für aktuell in Betrieb genommene Anlagen gelten und den zukünftigen Vergütungen:

Photovolatik-Anlagen bis einschließlich 30 kWp
Photovolatik-Anlagen größer 30 kWp
Photovolatik-Anlagen größer 100 kWp
Photovolatik-Anlagen größer 1 MWp
Freiflächen-Anlagen

Ausbau schneller, Preise niedriger, Förderung höher als erwartet

Zuletzt lief die Summe der Solarförderungen nach Ansicht der Politik zunehmend aus dem Ruder, zumal jede  installierte Solaranlage auf 20 Jahre hinaus kalkulierbare Aufwendungen verursacht.

„Teuerste“ Stromart: Die Einspeisevergütung für Solarstrom liegt ohnehin um ein Vielfaches über der Vergütung für andere erneuerbare Energien. Windkraft wird nach der fünfjährigen Anfangsvergütung (9,20 ct/kWh) nur noch mit 5,02 ct/kWh grundvergütet. Dem gegenüber steht eine Solarförderung von mindestens 31,94 ct/kWh bis hin zu 43,01 ct/kWh (2009).

Überraschender Ausbau: Im Jahr 2009 wurden voraussichtlich rund 3.000 MW Leistung aus solarer Strahlungsenergie in Deutschland installiert, was einer kumulierten Leistung von knapp 9.000 MW entspricht. Der Markt hat sich damit im Jahr 2009 gegenüber 2007 nahezu verdoppelt. Dies liegt deutlich über dem zwischenzeitlich im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Leitszenario 2009 definierten Zubaus von rund 1.700 MW.

Preisverfall: Die Korrektur der Vergütungen sei auch deswegen überfällig, da in 2009 die Marktpreise um rund 30 Prozent gesunken sind.

Am Tropf des EEG: Solarstrom hatte im Jahr 2009 einen Anteil an der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien von 6,25% (1% an der gesamten Stromerzeugung). Der Anteil der Photovoltaik-Förderung an den insgesamt 8,2 Mrd. Eur EEG-Umlage betrug allerdings 48,8% (4,0 Mrd. Eur)!

Solarfonds: Ein besonderer Dorn im Auge der Politiker waren die durch das EEG auf 20 Jahre garantierten Renditen der großen Solarfonds, die in immer größere Freiflächen-Solarparks investierten. Die bis zu 54 MW großen Solarparks, meist in kostengünstiger Dünnschichttechnologie, trugen stark bei zum unerwartet schnellen Ausbau der Photovoltaik.

Neufassung EEG 2010 – das ist neu:

Die Kürzung der Einspeisevergütung war im Bundestag per Gesetzesbeschluss vom 6. Mai 2010 bereits beschlossene Sache. Nach einem Aufschrei in der Solarbranche beschloss dann aber der Bundesrat am 4. Juni 2010, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Denn während der Bundestag die Einspeisevrgütungen um bis zu 16% reduzieren wollte, forderte der Bundesrat die Sonderkürzung der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 für Strom aus Hausdachanlagen sowie aus Anlagen auf Frei- und Konversionsflächen auf höchstens 10% zu begrenzen. Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss hier nun die verabschiedeten Änderungen:

Sonderkürzung: Die Koalitionsfraktionen hatten sich im Mai 2010 darauf geeinigt, zum 1. Juli 2010 die Einspeisevergütung für Solaranlagen über die ohnehin gesetzlich vorgesehene Kürzung hinaus um zusätzliche 16% bzw. 15% (Freiflächenanlagen) zu senken. „Es bleibt bei der Absenkung der Fördersätze zum 1.7.2010, um Traumrenditen zu Lasten der Verbraucher zu beenden.“ hiess es damals in der Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion. Geeinigt hat man sich jetzt auf eine Absenkung in zwei Stufen

  • zum 1. Juli 2010 (rückwirkend!) um 8-13% und dann
  • zum 1. Oktober 2010 um weitere 3%.

So gesehen hat sich der Bundestag stärker durchgesetzt, da die zusätzliche Sonderkürzung von bis zu 16% – zeitlich um ein Vierteljahr verzögert – in Summe beibehalten wurde.

Ackerflächen: Die Kategorie der Ackerflächen entfällt ab dem 1. Juli 2010 „um zu verhindern, dass Ackerböden zunehmend der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden“. Für Freiflächenanlagen, die bereits in der Planung weit fortgeschritten sind, wird eine Übergangsregelung gewährt.

Fassadenanlagen: Anlagen, die nicht auf dem Dach oder als Dach eines Gebäudes angebracht sind und einen wesentlichen Bestandteil eines Gebäudes bilden, wurden bis Ende 2008 mit einen Zuschlag von 5 Cent/kWh gefördert. Einerseits wollte man mit diesem Fassadenzuschlag den niedrigeren Ertrag der Fassadenanlagen ausgleichen (ungünstigere Position zur Sonne), andererseits wollte man die Forschung im Bereich Strom produzierende Fassaden fördern. Mit Wirkung für das Jahr 2009 wurde der Fassadenzuschlag ersatzlos gestrichen.

Vergütung für Selbstnutzung: Für direkt selbstgenutzten Photovoltaik-Strom kann seit Inkrafttreten des EEG 2009 eine Vergütung nach dem EEG beansprucht werden. Voraussetzungen sind:

  • Inbetriebnahme zwischen 1. 1.2009 und 30.6.2010,
  • Anlage befindet sich an oder auf einem Gebäude,
  • Leistung bis max. 500 kWp auf (bisher 30 kWp); eine größere Anlage kann nicht zum Zwecke der Vergütung aufgeteilt werden,
  • Anlage verfügt über einen Netzanschluss (Inselsystem hat keinen Vergütungsanspruch).

Die Vergütung gilt für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde aus der Photovoltaikanlage. Als Eigenverbrauch wird nur der Teil des Stroms aus der Anlage gezählt und vergütet, der das Haus tatsächlich nicht verlässt: Es kommt auf die „Gleichzeitigkeit der Stromerzeugung und des Stromverbrauchs“ an. Dies muss durch eine Messung nachgewiesen werden. Diese Regelung gilt auch nach einer Gesetzesänderung für die bereits in Betrieb genommenen Anlagen fort. Die Neuregelung betrifft hingegen nur Anlagen, die nach dem 30. Juni 2010 in Betrieb genommen werden. Der Bonus für Eigenverbrauch beträgt für Anlagen,

  • 2009 in Betrieb gegangen: 25,01 ct/kWh,
  • 1. Halbjahr 2010 in Betrieb gegangen: 22,76 ct/kWh

Zuwachskorridor: die ab dem 1. Januar 2011 und die folgenden Jahre festgesetzte jährliche Degression der Einspeisevergütung von 9,0% kommt nur zum Tragen, wenn das Marktwachstum innerhalb der Zuwachsgrenzen von 2.500-3.500 MWp bleibt.  Sollte mehr Photovoltaik-Kapazität zugebaut werden, steigt die Degression im Jahr 2011 um zusätzliche 2 und im Jahr 2012 um zusätzliche 3 Prozentpunkte.

Einspeisevergütung für Anlagen bis einschließlich 30 kW Leistung

6,8 kWp Anlage – Bild: BP Solar

In dieser Leistungsklasse liegen üblicherweise die Dachanlagen privater Ein- und Mehrfamilienhäuser. Bei diesen kleineren Solaranlagen ist das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag  vergleichsweise hoch, daher hat der Gesetzgeber für diese Anlagen schon immer die höchste Einspeisevergütung vorgesehen.


Schmerzliche Kürzung: Eine 10 kWp Anlage produziert ca. 9.000 kWh jährlich an Solarstrom (Ann: 900 kWh jährlich je kWp).  Auf 20 Jahre Förderlaufzeit gerechnet, macht jeder Cent weniger an Solarförderung 1.800 € aus! Die Sonderkürzung in 2010 schlägt daher voll durch: Der Solarstom einer 10 kWp-Solaranlage, die am 31.12.2009 in Betrieb genommen wurde, erwirtschaftet über die Laufzeit von 20 Jahren ca. 71.200 Euro Einspeisevergütung. Wer dieselbe Anlage etwas mehr als sechs Monate später, nach dem 1.7.2010 in Betrieb nimmt, erhält nur noch rund 53.200 Euro – glatte 18.000 Euro weniger! Allerdings ist die Anlage zwischenzeitlich auch im Preis gefallen.

Zeitpunkt der InbetriebnahmeEinspeisevergütung in Cent/kWhDegression zum Vorjahr
200457,40-
200554,535,0%
200651,805,0%
200749,215,0%
200846,755,0%
200943,018,0%
ab 1.1.201039,149,0%
ab 1.7.201034,0513,0%
ab 1.10.201033,033,0%
2011*
30,06*9,0%*
2012*
27,35*9,0%*
2013*24,89*9,0%*
2014*22,65*9,0%*

*bei einer Basis-Degression von 9%. Wird der angenommene Zuwachskorridor überschritten, steigt die
Degression im Jahr 2011 um zusätzliche 2 und im Jahr 2012 um zusätzliche 3 Prozentpunkte.

Einspeisevergütung für Anlagen ab 30 kWp bis 100 kWp Leistung

96 kWp Carport – Bild: juwi

Solaranlagen der Leistungsklasse bis einschließlich 100 kWp gehören bereits zu den größeren Anlagen, immerhin liegt alleine die Modulfläche einer 100 kWp-Anlage im Bereich von 1.000 m².

Ein Beispiel für diese Leistungsklasse ist der Solarcarport des Photovoltaik-Spezialisten juwi im rheinland-pfälzischen Wörrstadt. Die 1.280 First Solar Dünnschicht-Module erzeugen ca. 97.000 kWh pro Jahr. Da die Anlage noch pünktlich im Dezember 2009 in Betrieb genommen wurde, erhält juwi 20 Jahre lang 45,2 ct/kWh an Einspeisevergütung (46,75 ct/kWh für den Teil bis 30 kWp, 44,48 ct/kWh für den Teil ab 30 kWp). Insgesamt kann juwi alleine für diese Carports mit rund 876.880 Euro an Einnahmen aus der Solarförderung rechnen.

Zeitpunkt der InbetriebnahmeEinspeisevergütung in Cent/kWhDegression zum Vorjahr
200454,60
200551,875,0%
200649,285,0%
200746,825,0%
200844,485,0%
200940,918,0%
ab 1.1.201037,239,0%
ab 1.7.201032,3913,0%
ab 1.10.201031,423,0%
2011*28,59*9,0%*
2012*26,02*9,0%*
2013*23,689,0%*
2014*21,55*9,0%*

*bei einer Basis-Degression von 9%. Wird der angenommene Zuwachskorridor überschritten, steigt die
Degression im Jahr 2011 um zusätzliche 2 und im Jahr 2012 um zusätzliche 3 Prozentpunkte.

Einspeisevergütung für Anlagen ab 100 kWp bis 1 MWp Leistung

857 kWp Dachanlage – Bild: Colexon

In diese Leistungs-Kategorie fällt z.B. Deutschlands größter Solar-Carport auf dem Polizeigelände der Direktion 2 in Berlin Spandau. Rund 3.700 kristalline Solarmodule bieten auf einer Parkplatzfläche von 7.200 Quadratmetern 500 Fahrzeugen Schutz vor Sonne und Regen. Das Solarkraftwerk besitzt eine Spitzenleistung von 998 kW.

Etwas typischer in dieser Klasse sind Dachanlagen auf großen Industriehallen. Im März 2010 wurde in Radeberg, Sachsen, durch die Colexon Energy AG ein Aufdachsolarkraftwerk in Betrieb genommen. Dabei wurden 11.430 Solarmodule auf einer Gesamtfläche von 8.230 m² auf vier Dächern installiert. Gemäß den Bestimmungen des EEG werden die vier Solaranlagen als eine Anlage behandelt. Die Kapazität liegt insgesamt bei 857 kWp.

Zeitpunkt der InbetriebnahmeEinspeisevergütung in Cent/kWhDegression zum Vorjahr
200454,00
200551,305,0%
200648,745,0%
200746,305,0%
200843,995,0%
200939,5810,0%
ab 1.1.201035,2311,0%
ab 1.7.201030,6513,0%
ab 1.10.201029,733,0%
2011*27,05*9,0%*
2012*24,62*9,0%*
2013*22,40*9,0%*
2014*20,39*9,0%*

*bei einer Basis-Degression von 9%. Wird der angenommene Zuwachskorridor überschritten, steigt die
Degression im Jahr 2011 um zusätzliche 2 und im Jahr 2012 um zusätzliche 3 Prozentpunkte.

Einspeisevergütung für Anlagen größer 1 MWp Leistung

1,64 MWp Lieferzentrum Bingen Bild: ALDI

Bei Anlagen in der Leistungsklasse „größer 1 MWp Leistung“, die nicht den Freiflächenanlagen (s.u.) zuzuordnen sind, handelt es sich fast ausnahmslos um Dachanlagen auf großen Gewerbebauten. In Deutschland fallen rund 80 Großanlagen in diese Kategorie. Darunter sind z.B. etwa 14 große Lieferzentren des Discounters ALDI mit bis zu 1,64 MWp (Bingen).

Die aktuell größte Dachanlage Deutschlands steht auf der Schweinemastanlage Haßleben in der brandenburgischen Uckermark. Mit 80.000 Dünnschicht-Solarmodulen von First Solar wird eine Jahresarbeit von 5.460.000 kWh erzeugt.

Zeitpunkt der InbetriebnahmeEinspeisevergütung in Cent/kWhDegression zum Vorjahr
200454,005,0%
200551,305,0%
200648,745,0%
200746,305,0%
200843,995,0%
200933,0025,0%
ab 1.1.201029,3711,0%
ab 1.7.201025,5513,0%
ab 1.10.201024,793%
2011*22,55*9,0%*
2012*20,53*9,0%*
2013*18,68*9,0%*
2014*17,00*9,0%*

*bei einer Basis-Degression von 9%. Wird der angenommene Zuwachskorridor überschritten, steigt die
Degression im Jahr 2011 um zusätzliche 2 und im Jahr 2012 um zusätzliche 3 Prozentpunkte.

Einspeisevergütung für Freiland- und Freiflächenanlagen

6,0 MWp Solarpark Rote Jahne – Bild: juwi

Freiflächenanlagen werden auch nach dem 1. Januar 2015 weiter gefördert, entgegen der bisherigen Regelung im EEG.


Konversionsflächen: Freiflächenanlagen auf ehemaligen Militärflächen, wie die abgebildete Freifläche auf dem ehemaligem Militärflugplatz in Sachsen, die den 6,0 MWp-Solarpark „Rote Jahne“ beherbergt, werden auch zukünftig mit EEG-Geldern gefördert.

Zusätzlich zu den Flächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung können zukünftig auch Flächen aus wohnungsbaulicher oder verkehrlicher Nutzung mit EEG-geförderten Freiflächenanlagen bebaut werden.

Autobahn- und Bahn-Streifen: Freiflächenanlagen können jetzt auch innerhalb eines Streifens von 100 Metern vom Fahrbahnrand von Autobahnen oder Schienenwegen gefördert werden.

Ackerflächen: Freiflächen-Solarparks auf Ackerflächen werden ab dem 1. Juli 2010 nicht mehr gefördert. Damit kommen zu den großen Solarparks, die vornehmlich im Einstrahlungs-starken süddeutschen Raum entstanden sind, keine neuen mehr hinzu.

Sonderregelung: Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen, die zum 1. Januar 2010 schon eine Baugenehmigung vorlag und die bis Ende des Jahres 2010 ans Netz gehen, erhalten aus Gründen des Vertrauensschutzes noch die alte Vergütung in Höhe von 28,43 ct/kWh.

Zeitpunkt der InbetriebnahmeAckerfläche
Einspeisevergütung ct/kWh
Konversionsfläche
Einspeisevergütung ct/kWh
Sonstige Freiflächen
(z.B. Gewerbegebiet)
Einspeisevergütung ct/kWh
200445,7045,7045,70
200543,4243,4243,42
200640,6040,6040,60
200737,9637,9637,96
200835,4935,4935,49
200931,9431,9431,94
ab 1.1.201028,4328,4328,43
ab 1.7.2010-26,1525,02
ab 1.10.2010-25,37
24,26
2011*-23,08*22,07*
2012*-21,00*20,09*
2013*19,12*18,28*
2014*-17,40*16,64*

*bei einer Basis-Degression von 9%. Wird der angenommene Zuwachskorridor überschritten, steigt die
Degression im Jahr 2011 um zusätzliche 2 und im Jahr 2012 um zusätzliche 3 Prozentpunkte.

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