Frankreich: Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen

Aufsteiger französischer Photovoltaikmarkt

Im Vergleich zu Italien und Spanien steckte der französische Photovoltaikmarkt bisher noch in den Kinderschuhen. In jüngster Zeit hat sich das Blatt allerdings dramatisch gewendet: „Frankreich ist mittlerweile der wichtigste Exportmarkt geworden. Dort erzielt Centrosolar inzwischen rund 30 Prozent seiner Umsätze“, erklärt z.B. Centrosolar-Sprecher Georg Biekehör.

Der französische Photovoltaikmarkt ist aktuell der vielversprechendste Aufsteiger unter den westeuropäischen Ländern. Während in Deutschland die Einspeisevergütungen radikal gekürzt wurden und große Solarparks gar nicht mehr gefördert werden, bleibt Frankreich mit seinen hohen Einspeisevergütungen hochinteressant für europäisch denkende Investoren und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen.

Grundsätzlich richtet sich in Frankreich die Höhe der Einspeisevergütung nach den Kriterien „Dach-/Gebäudeanlage“ vs. „Freiflächenanlage“. Bei Freiflächenanlagen spielt zudem Größe und Standort eine Rolle:

Einspeisevergütung für Gebäude-/Dachanlagen
Einspeisevergütung für Freiflächenanlagen bis 250 kWp

Einspeisevergütung für Freiflächenanlagen größer 250 kWp

>250 kWp: Regionale Einspeisevergütung nach Départements

Solare Einstrahlung trifft auf hohe Einspeisevergütung

Frankreich verfügt über eine herausragende regionale Lage mit hohen solaren Einstrahlungswerten. Im Hinblick auf Sonnenscheindauer und Strahlungsintensität erreichen Standorte in Frankreich Werte zwischen 1.200 und 1.800 kWh Strahlungsenergie pro Quadratmeter. Damit liegt die solare Einstrahlung bis zu 40 Prozent höher als in Deutschland (Quelle: Französische Energieagentur „ADEME“).

Während ein Solarmodul mit 1,0 kWp Leistung in Deutschland an einem Top-Standort ca. 1.000-1.050 kWh Stromertrag produziert, leistet das gleiche Modul unter der Sonne Frankreichs 1.350 kWh – und mehr.

In Kombination mit der hohen Einspeisevergütung, die in Frankreich erzielbar ist, wundert es wenig, dass die Kolonne der Photovoltaik-Projektierer und -Generalunternehmer derzeit von Deutschland nach Frankreich, Italien und Spanien weitergezogen ist.

Ministerialerlass 1: „Arrêté du 10 juillet 2006“

Die Förderungsmöglichkeiten der Ministerialverordnung vom 10.7.2006 setzt den Einspeisetarif von Strom aus Solarkraftwerken fest. In Frankreich gibt es die Besonderheit das es neben unterschiedlichen Basistarifen für Flächenanlagen oder Aufdachanlagen auch unterschiedliche Tarife je nach geographischer Situation gewährt werden. Es gibt einen erhöhten Tarif für Korsika und die Übersee-Départments. Um auch in Kontinentalfrankreich die Förderung der einzelnen Regionen möglichst gleichmäßig zu verteilen, erfolgt bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 250 kWh, je nach Region, eine Anpassung des Basistarifs um einen Koeffizient von bis zu 1,2 (z.B. Nord-Pas-de Calais).

Ministerialerlass 2: „Arrêté du 12 janvier 2010“

Frankreich hat jahrzehntelang auf die Atomkraft gesetzt. Entsprechend hoch ist der Nachholbedarf im Bereich der Erneuerbaren Energien. Die Klimaschutzziele der EU sind ehrgeizig:  bis zum Jahr 2020 müssen 20 % des gesamten Energieverbrauchs Frankreichs aus alternativen Stromquellen gedeckt werden – ansonsten drohen Sanktionen durch die EU.

Mit seinem Ministerialerlass vom 12. Januar 2010 hat der französische Gesetzgeber reagiert und attraktive Rahmenbedingungen geschaffen, um den Ausbau erneuerbarer Energiequellen durch Investoren aus dem In- und Ausland voranzutreiben. Das ist neu:

  • Maßgeblich ist jetzt nicht mehr der vollständige Antrag auf Abschluss des Einspeisevertrags, sondern der vollständige Antrag auf Netzanschluss.
  • Neue Vergütungssätze (s.u.)
  • Jährlich maximale Stromproduktionsmenge (in der Praxis irrelevant s.u.)
  • 10%ige Degression der Einspeisevergütung für PV-Anlagen, deren Antrag nach dem 31.12.2011 gestellt wird

Inflationsausgleich der Einspeisevergütung

Der französische Gesetzgeber hat eine bemerkenswerte Besonderheit bei der Gestaltung der Einspeisevergütung vorgesehen: ein Inflationsausgleich. Der Einspeisetarif wird jährlich in Anlehnung an den französischen Lohnkostenindex der mechanischen und Elektroindustrie (ICHTrev-TS) sowie den Erzeugerpreisindex der französischen Industrie (A10BE) angepasst. Das entspricht zwar nicht einem vollständigen Inflationsausgleich, aber der französische Staat stellt so langfristig wertstabile Auszahlungen für Investoren über die nächsten 20 Jahre sicher. Steigt die Inflation, steigt die Einspeisevergütung.

Einspeisevergütung für Gebäude-/Dachanlagen

Mit bis zu 58,00 ct/kWh wurde in Frankreich der weltweit höchste Einspeisetarif für Dach-Photovoltaikanlagen festgesetzt. Diese höchste Vergütungsstufe erhalten sog. „gebäudeintegrierte Anlagen“, wenn das Gebäude zu Wohnzwecken, als Bildungseinrichtung oder im Gesundheitswesen genutzt wird. „Baulich integriert“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Photovoltaikanlage andere Baustoffe ersetzt.

Die zweithöchste Stufe erhalten Photovoltaikanlagen auf „sonstigen Gebäuden“ wie z.B. Supermärkten oder Fabrikhallen. Bei vereinfachter Gebäudeintegration beträgt die Vergütung immerhin noch 42,00 ct/kWh und liegt damit um rund 25% über der aktuellen Einspeisevergütung einer vergleichbaren Solaranlage in Deutschland.

Einspeisevergütung
(Cent/kWh)
Baulich aufwändig integrierte Anlagen auf geschlossenen Gebäuden
Wohngebäude, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen
58,00
Baulich aufwändig integrierte Anlagen auf geschlossenen Gebäuden
übrige Gebäude
50,00
Baulich integrierte PV-Anlagen auf allen übrigen baulichen Anlagen42,00

Einspeisevergütung für Freiflächenanlagen bis 250 kWp

Bei Freiflächenanlagen bis 250 kWp ist die Vergütungssituation einfach. Hier wird nur zwischen dem französischem Festland und den Überseegebieten bzw. Korsika unterschieden. Weil die Stromerzeugungskosten in den Überseedepartments hoch sind, fördert Frankreich den Bau von Solarstromanlagen dort mit besonders hohen Vergütungssätzen.

Zeitpunkt AntragEinspeisevergütung (ct/kWh) FestlandEinspeisevergütung (ct/kWh) Überseegebiete und KorsikaDegression zum Vorjahr
200932,8043,70
14.01.2010 - 31.12.201031,4040,00
ab 31.12.201028,3036,0010%

Einspeisevergütung für Freiflächenanlagen größer 250 kWp

Bei größeren Photovoltaikanlagen über 250 kWp variiert die Einspeisevergütung je nach Département, in dem die Anlage steht zwischen 31,40 (= Faktor 1,00; z.B. Department Hérault) und 37,68 ct/kWh (= Faktor 1,20; z.B. Departement Somme). Je geringer die Sonneneinstrahlung des Standortes, desto höher fällt die Vergütung aus. Damit soll verhindert werden, dass nur im sonnenreichen Süden Frankreichs Photovoltaik-Anlagen errichtet werden. Über eine höhere Einspeisevergütung wird so die verminderte Sonneneinstrahlung in nördlicheren Départements kompensiert.

Einspeisevergütungs-Faktoren nach Départements – Grafik: Solar-Prinz.de

Regionale Einspeisevergütung nach Départements

Komfortable Sortier- und Suchfunktion: Die Tabelle der aktuellen französischen Einspeisevergütungen für Solaranlagen über 250 kWp ist komfortabel sortierbar (einfach im Tabellenkopf auf die kleinen Dreiecke drücken).
Die Suchfunktion arbeitet wie ein Filter. Sobald in das Suchfeld ein Begriff oder eine Zahl eingegeben wird, reduziert sich die Tabelle auf die Zeilen, die den Suchbegriff enthalten.

Dép.-Nr.DépartementRegionFaktorEinspeise-
vergütung
(ct/kWh)
1AinRhône-Alpes1,0934,23
2AisnePicardie1,1536,11
3AllierAuvergne1,0934,23
4Alpes-de-Haute-ProvenceProvence-Alpes-Côte d’Azur1,0031,40
5Hautes-AlpesProvence-Alpes-Côte d’Azur1,0031,40
6Alpes-MaritimesProvence-Alpes-Côte d’Azur1,0031,40
7ArdècheRhône-Alpes1,0332,34
8ArdennesChampagne-Ardenne1,1636,42
9AriègeMidi-Pyrénées1,0532,97
10AubeChampagne-Ardenne1,1335,48
11AudeLanguedoc-Roussillon1,0332,34
12AveyronMidi-Pyrénées1,0232,03
13Bouches-du-RhôneProvence-Alpes-Côte d’Azur1,0031,40
14CalvadosBasse-Normandie1,1736,74
15CantalAuvergne1,0833,91
16CharentePoitou-Charentes1,0833,91
17Charente-MaritimePoitou-Charentes1,0532,97
18CherCentre1,0934,23
19CorrèzeLimousin1,0733,60
21Côte-d’OrBourgogne1,1335,48
22Côtes-d’ArmorBretagne1,1837,05
23CreuseLimousin1,0934,23
24DordogneAquitaine1,0633,28
25DoubsFranche-Comté1,1335,48
26DrômeRhône-Alpes1,0131,71
27EureHaute-Normandie1,1536,11
28Eure-et-LoirCentre1,1235,17
29FinistèreBretagne1,1536,11
30GardLanguedoc-Roussillon1,0031,40
31Haute-GaronneMidi-Pyrénées1,0532,97
32GersMidi-Pyrénées1,0432,66
33GirondeAquitaine1,0532,97
34HéraultLanguedoc-Roussillon1,0031,40
35Ille-et-VilaineBretagne1,1335,48
36IndreCentre1,0633,28
37Indre-et-LoireCentre1,1034,54
38IsèreRhône-Alpes1,0633,28
39JuraFranche-Comté1,1034,54
40LandesAquitaine1,0633,28
41Loir-et-CherCentre1,1134,85
42LoireRhône-Alpes1,0934,23
43Haute-LoireAuvergne1,0833,91
44Loire-AtlantiquePays de la Loire1,0833,91
45LoiretCentre1,1134,85
46LotMidi-Pyrénées1,0532,97
47Lot-et-GaronneAquitaine1,0432,66
48LozèreLanguedoc-Roussillon1,0532,97
49Maine-et-LoirePays de la Loire1,1034,54
50MancheBasse-Normandie1,1736,74
51MarneChampagne-Ardenne1,1335,48
52Haute-MarneChampagne-Ardenne1,1134,85
53MayennePays de la Loire1,1235,17
54Meurthe-et-MoselleLorraine1,1837,05
55MeuseLorraine1,2037,68
56MorbihanBretagne1,1134,85
57MoselleLorraine1,1937,37
58NièvreBourgogne1,1235,17
59NordNord - Pas-de-Calais1,2037,68
60OisePicardie1,1636,42
61OrneBasse-Normandie1,1435,80
62Pas-de-CalaisNord - Pas-de-Calais1,2037,68
63Puy-de-DômeAuvergne1,0934,23
64Pyrénées-AtlantiquesAquitaine1,0833,91
65Hautes-PyrénéesMidi-Pyrénées1,0833,91
66Pyrénées-OrientalesLanguedoc-Roussillon1,0332,34
67Bas-RhinAlsace1,1435,80
68Haut-RhinAlsace1,1335,48
69RhôneRhône-Alpes1,0833,91
70Haute-SaôneFranche-Comté1,1235,17
71Saône-et-LoireBourgogne1,0934,23
72SarthePays de la Loire1,1134,85
73SavoieRhône-Alpes1,0833,91
74Haute-SavoieRhône-Alpes1,0833,91
75ParisIle-de-France1,1435,80
76Seine-MaritimeHaute-Normandie1,1937,37
77Seine-et-MarneIle-de-France1,1335,48
78YvelinesIle-de-France1,1435,80
79Deux-SèvresPoitou-Charentes1,0833,91
80SommePicardie1,2037,68
81TarnMidi-Pyrénées1,0332,34
82Tarn-et-GaronneMidi-Pyrénées1,0332,34
83VarProvence-Alpes-Côte d’Azur1,0031,40
84VaucluseProvence-Alpes-Côte d’Azur1,0031,40
85VendéePays de la Loire1,0633,28
86ViennePoitou-Charentes1,0934,23
87Haute-VienneLimousin1,0934,23
88VosgesLorraine1,1536,11
89YonneBourgogne1,1235,17
90Territoire de BelfortFranche-Comté1,1235,17
91EssonneIle-de-France1,1235,17
92Hauts-de-SeineIle-de-France1,1435,80
93Seine-Saint-DenisIle-de-France1,1435,80
94Val-de-MarneIle-de-France1,1435,80
95Val-d’OiseIle-de-France1,1435,80

Jährliche Deckelung in der Praxis irrelevant

Der gesetzlich garantierte Einspeisevergütung wird nur für eine maximale jährliche Stromproduktionsmenge gewährt. Die maximal mit dem Einspeisetarif vergütete Stromproduktion wird in Kilowattstunden (kWh) bezogen auf die installierte Spitzenleistung in Kilowattpeak (kWp) definiert. Die folgende Tabelle zeigt die Obergrenzen der jährlichen Stromproduktion, für die der Einspeisetarif gewährt wird (darüber hinaus wird jede kWh nur noch mit 0,05 Euro vergütet):

KontinentalfrankreichÜberseegebiete und Korsika
fest aufgeständerte Anlage1.500 kWh/kWp1.800 kWh/kWp
nachgeführten Anlagen (Mover/Tracker)2.200 kWh/kWp2.600 kWh/kWp

De facto ist ein Überschreiten dieser Werte im praktischen Anlagenbetrieb nach heutigem Stand der Technik ausgeschlossen. So erzielt man mit einer Kapazität von 1,0 kWp in Marseille aufgrund der dort herrschenden solaren Einstrahlung eine Jahresproduktionsleistung von max. 1.400 kWh, auf Korsika maximal 1.450 kWh. Die Obergrenzen sind in der Photovoltaik-Praxis also irrelevant.

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