Italien: Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen

Gerade in Sonnenländern wie Italien verspricht die Nutzung der Photovoltaik hohe Stromerträge.

In Süditalien ist die Strahlungsintensität besonders hoch und erreicht dort bei einer Aufständerung von 30 – 35 Grad nach Süden mit über 2.000 kWh/m² eine Solareinstrahlung, die bis zu 80 Prozent höherer liegt als in Deutschland. Aufgrund dieser hervorragenden Rahmendaten ist Italien einer der wichtigsten Märkte für Photovoltaik-Anlagen in Europa.

Die gesetzlichen Grundlagen

Der italiensche Staat fördert die nachhaltige Stromproduktion mittels Photovoltaik mit Einspeisevergütungen, deren Höhe im europäischen Vergleich äußerst attraktiv sind. In Kombination mit der hohen solaren Einstrahlung ist Italien für Betreiber bzw. Investoren von Photovoltaik-Anlagen außerordentlich reizvoll.

In Italien wurde die Förderung der Photovoltaik erstmals 2005 im Rahmen des sog. „Conto Energia I“ eingeführt. Aktuell ist das „Conto Energia II“ in der Fassung vom 19. Februar 2007 in Kraft. Es unterscheidet nach Anlageart (Gebäudeintegriert, teilintegriert, nicht integriert) und Anlagengröße (bis 3 kWp, bis 20 kWp, größer 20 kWp).

Die derzeit gültigen Einspeisevergütungen gelten für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2010 in Betrieb genommen werden. Sie werden für einen Zeitraum von 20 Jahren ausgezahlt. Ein Inflationsausgleich so wie bei der französischen Einspeisevergütung ist nicht vorgesehen. Für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2010 sieht das Conto Energia II vor, dass die Einspeisetarife mit einem neuen Ministerialdekret festgelegt werden sollen. Solange noch kein neues Dekret vorliegt, ist im Conto Energia II eine 2%ige Degression der Tarife vorgesehen.

Das „Conto Energia III“ ist aktuell noch im Entwurfsstatus.Ein Zeitpunkt der Verabschiedung ist derzeit noch nicht abzusehen. Die wichtigsten (geplanten) Änderungen des Conto Energia III:

  • Voraussichtlich wird eine quartalsweise Degression der Einspeisevergütungen (bisher jährlich) eingeführt, so dass es zukünftig vier Stichtage im Jahr gibt, an denen eine Solaranlage am Netz sein muss, bevor eine reduzierte Vergütung greift.
  • Die Grenzen der Anlagengröße werden wohl ebenfalls angepasst. Die höchste Leistungsklasse beginnt dann erst ab 1 MWp (bisher 20 kWp).
  • Für die Jahre 2012 und 2013 ist eine Degression der Tarife um 6% p.a. geplant. Ab 2014 soll wieder ein neues Ministerialdekret festgelegt werden

Auszahlung durch zentrale Behörde „GSE“

Eine Besonderheit ist die Auszahlung der Einspeisevergütung durch eine zentrale Behörde. Während in Deutschland der regionale Netzbetreiber die Einspeisevergütung auszahlt, ist dafür in Italien die „Gestore Servizi Energetici“ kurz „GSE S.p.A.“ zuständig. Die GSE ist eine eigens zur Förderung der Erneuerbaren Energien gegründete Behörde des italienischen Wirtschafts- und Finanz­ministeriums. Sie stellt u.a. die grünen Zertifikate aus und überwacht das Zertifikatssystem, stellt Herkunftsnachweise aus, nimmt Energie ab und verkauft diese am Elektrizitätsmarkt.

Stromverkauf „Ritiro Dedicato“

Eine weitere Besonderheit des italienischen Photovoltaik-Marktes ist die Möglichkeit, Zusatzeinnahmen aus dem Verkauf des Stroms zu generieren. Der Erlass 280/07 der Energiebehörde regelt die Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Stromabnahme und Vermarktung im Wege des „Ritiro Dedicato“. Zusätzlich (!) zur Einspeisevergütung wird Solarstrom zum variablem Marktpreis, Marktdurchschnittspreis oder zum Mindestpreis durch die GSE vergütet.

Photovoltaik-Anlagen sind berechtigt, den ins Netz eingespeisten Strom im Rahmen des so genannten „Ritiro Dedicato“ mit dem stündlichen Marktpreis vergütet zu bekommen, der sich an der Strombörse für die in der betreffenden geografischen Marktzone gehandelten Strommengen bildet, mindestens jedoch mit einer Staffel von Mindestpreisen, die aktuell beginnend bei 7,50 Eurocent/kWh aufsteigt.

Drei Anlagenarten

Wie auch Frankreich würdigt Italien den erhöhten Aufwand bei der Integration der Photovoltaik in Gebäuden und Fassaden. Entsprechend unterscheidet das Conto Energia bei der Einspeisevergütung drei unterschiedliche Typen von PV-Anlagen:

Vollständige Gebäudeintegration (integrati nell’edificio): Die aufwändigste Art, Solarstrom mit Photovoltaik-Modulen zu generieren, erhält auch die höchste Einspeisevergütung. Damit will man Forschung und Entwicklung von Solarmodulen unterstützen, die z.B. direkt in die Fassade integriert werden. Auch Panels, die klassische Dachpfannen ersetzen, fallen in diese Kategorie.

Vollintegrierte Gebäudeintegration – Bild: contoenergia.it

Teilweise Gebäudeintegration (parzialmente integrati): in diese Kategorie fällt die klassische Aufdachanlage, bei der die Solarpanels mit Hilfe einer Halterung  (parzialmente integrati)

teilweise Gebäudeintegration – Bild: contoenergia.it

Freiflächenanlagen (non integrati o installati a terra): nicht integrierte Anlagen, bzw. Anlagen auf der freien Fläche. In diese Kategorie fallen die typischen Solarparks mit Reihen aufgeständerter Solarmodule, bzw. nachgeführte Tracker-Systeme.

Freiflächenanlagen – Bild: contoenergia.it

Drei Leistungsklassen

Gegenüber der aktuellen deutschen Leistungsstaffelung (30 kWp, 100 kWp, 1 MWp), hat der italienische Gesetzgeber eine deutlich niedrigere Staffelung gewählt.

  • 1 bis 3 kWp: bei kristallinen Solarmodulen entspricht dies einer Panelfläche von rund 22,5 m², bei Dünnschichtmodulen benötigt man rund 42 m² Fläche. Mit dieser Leistungsklasse wird eindeutig der private Investor angesprochen.
  • 3 bis 20 kWp: Eine 20 kWp-Anlage umfasst bei kristallinen Solarmodulen rund 150 m² Modulfläche, in Dünnschichtbauweise sind entsprechend 280 m² Fläche nötig.
  • über 20 kWp: mit dieser Anlagengröße verläßt man i.d.R. den privaten Bereich. Einerseits ist die benötigte Modulfläche micht unerheblich (kristallin > 150 m², Dünnschicht > 280 m²). Andererseits erreichen die Investitionen der Photovoltaikanlage mittlere fünfstellige Beträge.

Einspeisevergütung für italienische Photovoltaik-Anlagen

Aus der Kombination der drei Anlagenarten und der drei Leistungsklassen ergibt sich die folgende Tabelle der aktuellen italienischen Einspeisevergütungen.

1-3 kWp
Einspeisevergütung
(Cent/kWh)
3-20 kWp
Einspeisevergütung
(Cent/kWh)
> 20 kWp
Einspeisevergütung
(Cent/kWh)
vollständige Gebäudeintegration
(z.B. PV-Fassade)
47,044,242,2
teilweise Gebäudeintegration
(z.B. Aufdachanlage)
42,240,338,4
Freiflächenanlage38,436,534,57

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